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RÜBO-GAS - Spezialist für Gase und Gas-Geräte
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Information der Öffentlichkeit gemäß 12.BlmSchV
INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß 12.
BImSchV (StörfallV) § 8a
-Betriebsbereich der unteren Klasse-
1.Name des Betreibers: Anschrift des Betreibers:
Firma Rübo-Gas Handelsges.m.b.H Rübo-Gas Handelsges.m.b.H.
Sommerdeich 41 Sommerdeich 41
47533 Kleve 47533 Kleve
2. Die Firma Rübo-Gas Handelsges.m.b.H bestätigt, dass der Betriebsbereich den Grundpflichten der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BlmSchV) für die "untere Klasse" unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
3. Der Betriebsbereich der Rübo-Gas Handelsges.m.b.H. setzt sich aus der Lagerung, dem Umschlag und der Befüllung von Flüssiggas in Flaschen und Tankwagen, sowie der Lagerung und dem Umschlag von technischen Gasen in Flaschen zusammen.
4. Einordnung der Stoffe gemäß Anhang I StörfallV:
- Flüssiggas: Nr. 2.1 „Verflüssigte entzündbare Gase“
Flüssiggas ist ein extrem entzündbares Gas (H220), steht unter Druck und kann bei
Erwärmung explodieren (H280).
- Brennbare Technische Gase: Nr. 1.2.2 „P2 Entzündbare Gase“
Brennbare Technische Gase sind extrem entzündbare Gase (H220), stehen unter Druck
und können bei Erwärmung explodieren (H280).
- Sauerstoff: Nr. 1.2.4 „P4 Oxidierende Gase“
Sauerstoff (Technisches Gas) kann Brand verursachen oder verstärken (Oxidationsmittel)
(H270), steht unter Druck und kann bei Erwärmung explodieren (H280).
5. Bei einem Störfall werden umgehend gemäß betrieblichem Alarm- und Gefahrenabwehrplan die öffentlichen Rettungsdienste alarmiert, die auch in die Anlage unterwiesen sind. Sollte eine Warnung der Bevölkerung erforderlich sein, so erfolgt diese durch die öffentlichen Rettungsdienste.
6. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 erfolgte am 04.11.2021 durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 475-0. Weitere ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 können dort auf Anfrage eingeholt werden.
7. Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen, können ebenfalls unter der o. g. Adresse eingeholt werden.