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Information der Öffentlichkeit gemäß 12.BlmSchV

INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß 12.

BImSchV (StörfallV) § 8a

-Betriebsbereich der unteren Klasse-

1.Name des Betreibers:                                         Anschrift des Betreibers:

Firma Rübo-Gas Handelsges.m.b.H                        Rübo-Gas Handelsges.m.b.H.

Sommerdeich 41                                                      Sommerdeich 41

47533 Kleve                                                              47533 Kleve

2. Die Firma Rübo-Gas Handelsges.m.b.H bestätigt, dass der Betriebsbereich den Grundpflichten der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BlmSchV) für die "untere Klasse" unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

3. Der Betriebsbereich der Rübo-Gas Handelsges.m.b.H. setzt sich aus der Lagerung, dem Umschlag und der Befüllung von Flüssiggas in Flaschen und Tankwagen, sowie der Lagerung und dem Umschlag von technischen Gasen in Flaschen zusammen.

4. Einordnung der Stoffe gemäß Anhang I StörfallV:

  • Flüssiggas: Nr. 2.1 „Verflüssigte entzündbare Gase“

               Flüssiggas ist ein extrem entzündbares Gas (H220), steht unter Druck und kann bei

               Erwärmung explodieren (H280).

  • Brennbare Technische Gase: Nr. 1.2.2 „P2 Entzündbare Gase“

               Brennbare Technische Gase sind extrem entzündbare Gase (H220), stehen unter Druck

               und können bei Erwärmung explodieren (H280).

  • Sauerstoff: Nr. 1.2.4 „P4 Oxidierende Gase“

               Sauerstoff (Technisches Gas) kann Brand verursachen oder verstärken (Oxidationsmittel)

               (H270), steht unter Druck und kann bei Erwärmung explodieren (H280).

5. Bei einem Störfall werden umgehend gemäß betrieblichem Alarm- und Gefahrenabwehrplan die öffentlichen Rettungsdienste alarmiert, die auch in die Anlage unterwiesen sind. Sollte eine Warnung der Bevölkerung erforderlich sein, so erfolgt diese durch die öffentlichen Rettungsdienste.

6. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 erfolgte am 04.11.2021 durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 475-0. Weitere ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 können dort auf Anfrage eingeholt werden.

7. Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen, können ebenfalls unter der o. g. Adresse eingeholt werden.

 

 

Im Notfall richtig reagieren

Die Rübo-Gas GmbH hat am Standort unter Beteiligung der zuständigen Einsatzkräfte und Behörden ein Krisenmanagementsystem etabliert. Falls es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Störfall auf unserem Betriebsgelände kommen sollte, beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Informationen:

Die Information der betroffenen Bevölkerung erfolgt lagebedingt auf Veranlassung der zuständigen Behörden.

Wie werde ich alarmiert?

Alarmierung durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder der Polizei sowie durch Meldung im Rundfunk und durch Sirenenwarnung. Warnung durch die NINA-Warn App beachten

Wie erkenne ich die Gefahr?

Durch sichtbare Zeichen wie Feuer und Rauch, durch Geruchswahrnehmung, Gasgeruch, lauter Knall.

Was muss ich zuerst tun?

Verhalten Sie sich ruhig. Bleiben Sie bitte in Ihren Häusern und Wohnungen und halten Sie sich vom Ort des Geschehens fern, schließen Sie bitte Fenster und Türen; schalten Sie bitte Lüftungsanlage oder Absaughaube aus, halten Sie Wege und Straßen für die Einsatzkräfte frei, helfen Sie alten Menschen und Kindern, holen Sie sie hinein, benachrichtigen Sie Nachbarn und Passanten, bieten Sie ihnen Schutz in Ihren Räumen an, folgen Sie den Anweisungen der Polizei oder der Feuerwehr, bei Anzeichen von Unwohlsein oder bei Beschwerden kontaktieren Sie bitte einen Arzt. Vermeiden Sie wegen der Explosionsgefahr jedes offene Feuer (Rauchen!).

Was mache ich danach?

Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust, stattdessen warten Sie auf Nachrichten und Hinweise der zuständigen Behörden! Schalten Sie das Radio ein: Antenne Niederrhein -98,0 MHz oder 105,7 MHz- und WDR 2 -93,3 MHz-) oder Fernsehen WDR.

Zur Entwarnung achten Sie auf die Durchsagen der Einsatzkräfte oder die Meldungen im Rundfunk und verlassen Sie Ihre Räumlichkeiten bitte erst nach der offiziellen Entwarnung.

 

Gefahrenmerkmale: Sicherheitshinweis:
- Gasgeruch - vom Unfallort fernbleiben
- Reaktionen des Körpers wie Übelkeit und Augenreizung - Gebäude aufsuchen (nach Aufforderung)
- Feuer und Rauchwolke - Behinderten und älteren Menschen helfen
- Lauter Knall - ggf.Passanten aufnehmen
  - Fenster und Türen schließen
  - Klimaanlage ausschalten
  - Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit Hausarzt aufnehmen
 

- Auf Lautsprecherdurchsagen / Megaphon der Feuerwehr, Sirenenwarntöne achten

  - Lokal - Radio Antenne 98.0 einschalten
   

  

- Warn-App NINA beachten Warn-App NINA - BBK (bund.de)

 - Sirenenwarnung beachten Kreis Kleve - Sirenenton (kreis-kleve.de)

 

Sirenenton

Es ist für Sie generell wichtig, die offiziellen Sirenenwarntöne Brand-/ Feueralarm, Bevölkerungswarnung und Entwarnung zu kennen.

Bevölkerungswarnung

Einminütiger Dauerton auf- und abschwellend (Heulton)  

= Gewünschtes Verhalten: Geschlossene Räume aufsuchen, Radio (z.B. Antenne Niederrhein -98,0 MHz oder 105,7 MHz- und WDR 2 -93,3 MHz-) oder Fernsehen einschalten

Entwarnung
einminütiger Dauerton

Neben den genannten Tönen zur Warnung der Bevölkerung, gibt es noch einen Sirenenwarnton. Dieser wird Ihnen sicherlich bekannt vorkommen.

Feueralarm
Einminütiger Dauerton 2 x unterbrochen

= Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrkräfte in Ihrem Ort und nicht Warnung der Bevölkerung.

 

 

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